Die Fahrerlaubnisbehörde — Rolle und Zuständigkeiten
Aufgaben und Zuständigkeiten der Fahrerlaubnisbehörde: MPU-Anordnung, Eignungsprüfung und Ihre Rechte.
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Was ist die Fahrerlaubnisbehörde?
Die Fahrerlaubnisbehörde — im Volksmund oft "Führerscheinstelle" oder "Straßenverkehrsamt" genannt — ist die Verwaltungsbehörde, die für die Erteilung, Verlängerung und Entziehung von Fahrerlaubnissen zuständig ist. Ihre Aufgaben sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.
Je nach Bundesland und Kommune ist die Fahrerlaubnisbehörde unterschiedlich organisiert. In Großstädten ist es häufig das Bürgeramt oder das Straßenverkehrsamt, in ländlichen Regionen oft das Landratsamt oder die Kreisverwaltung. Zuständig ist grundsätzlich die Behörde an Ihrem Wohnort.
Die Behörde hat eine doppelte Funktion: Einerseits ist sie Dienstleister für Bürger, die eine Fahrerlaubnis erwerben oder verlängern möchten. Andererseits hat sie eine Schutzfunktion für die Allgemeinheit, indem sie die Fahreignung der Verkehrsteilnehmer überwacht und bei Eignungszweifeln Maßnahmen ergreift.
Zentrale Aufgaben im Überblick
Die Fahrerlaubnisbehörde nimmt zahlreiche Aufgaben wahr, die weit über die bloße Ausstellung von Führerscheinen hinausgehen. Zu den Kernaufgaben gehören die Erteilung und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen, die Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse, die Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen (z. B. C, D), die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung, die Anordnung von Gutachten und MPU zur Eignungsklärung sowie die Überwachung des Fahreignungs-Bewertungssystems (Punkte).
Bei der Entziehung und Neuerteilung nach Entzug arbeitet die Behörde eng mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zusammen, das die Daten im Fahreignungsregister führt. Außerdem steht sie im Austausch mit Gerichten, die den strafrechtlichen Fahrerlaubnisentzug verfügen.
Wichtig: Die Behörde handelt nicht willkürlich, sondern ist an Gesetz und Recht gebunden. Ihre Entscheidungen müssen verhältnismäßig sein und können gerichtlich überprüft werden.
MPU-Anordnung durch die Behörde
Eine der wichtigsten Befugnisse der Fahrerlaubnisbehörde im Zusammenhang mit der MPU ist die Anordnung der Begutachtung. Die Rechtsgrundlagen finden sich in §§ 11–14 FeV. Eine MPU wird angeordnet bei Eignungszweifeln wegen Alkohol (§ 13 FeV), insbesondere bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkoholverstößen oder bei Alkoholabhängigkeit. Bei Eignungszweifeln wegen Drogen oder Medikamenten (§ 14 FeV). Bei Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister (§ 4 Abs. 5 StVG). Bei erheblichen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (§ 11 Abs. 3 Nr. 6 FeV).
Die Anordnung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen: Sie muss die konkrete Fragestellung benennen, verhältnismäßig sein und auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruhen. Die Behörde übermittelt der Begutachtungsstelle die vollständigen Akten, soweit sie unter Beachtung gesetzlicher Einschränkungen verwertbar sind.
Ihre Rechte gegenüber der Behörde
Als Betroffener haben Sie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde klar definierte Rechte. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht gemäß § 29 VwVfG. Sie können Einsicht in Ihre Führerscheinakte nehmen und prüfen, welche Informationen die Behörde ihren Entscheidungen zugrunde legt.
Sie haben die freie Wahl der Begutachtungsstelle. Die Behörde darf Ihnen keine bestimmte MPU-Stelle vorschreiben (§ 11 Abs. 6 FeV). Jede von der BASt akkreditierte Stelle ist gleichwertig. Sie können gegen Bescheide der Behörde Widerspruch einlegen und anschließend Klage beim Verwaltungsgericht erheben. Auch Eilanträge (Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung) sind möglich.
Wichtig: Bei einer rechtswidrigen MPU-Anordnung (z. B. ohne ausreichende Tatsachengrundlage oder mit unverhältnismäßiger Fragestellung) können Sie sich weigern, die MPU durchzuführen, ohne dass die Behörde daraus auf Ihre Nichteignung schließen darf. Lassen Sie die Rechtmäßigkeit im Zweifel von einem Fachanwalt prüfen.
Kommunikation mit der Behörde: Tipps
Die Kommunikation mit der Fahrerlaubnisbehörde verläuft für viele Betroffene frustrierend. Lange Wartezeiten, bürokratische Hürden und das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden, sind häufige Klagen. Einige praktische Tipps können helfen.
Bereiten Sie sich auf Termine gründlich vor. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit. Fehlende Dokumente verzögern das Verfahren. Kommunizieren Sie sachlich und höflich — auch wenn die Situation belastend ist. Die Sachbearbeiter haben in der Regel keinen Einfluss auf die gesetzlichen Vorgaben.
Halten Sie wichtige Mitteilungen schriftlich fest und fordern Sie Bescheide stets schriftlich an. Mündliche Auskünfte sind nicht bindend. Beachten Sie Fristen: Widerspruchsfristen betragen in der Regel 1 Monat ab Zustellung des Bescheids. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig.
Bei komplexen Fällen oder wenn Sie sich unsicher sind, kann die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll sein. Er kennt die Handhabung der jeweiligen Behörde und kann Ihre Rechte effektiv durchsetzen.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 11 FeV – Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (allgemeine Grundlage) - § 13 FeV – Eignungszweifel bei Alkoholproblematik - § 14 FeV – Eignungszweifel bei Betäubungsmitteln und Arzneimitteln - § 46 FeV – Entziehung der Fahrerlaubnis bei erwiesener Nichteignung - § 3 StVG – Entziehung der Fahrerlaubnis (verwaltungsrechtlich) - § 4 StVG – Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem) - § 29 VwVfG – Akteneinsicht - Bundestag-Wissenschaftliche Dienste: Die Anordnung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (WD 7-043/23) - bussgeldkatalog.de – Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.