MPU wegen Cannabis — Grundlagen
Wann wird eine Cannabis-MPU angeordnet? Grundlagen, Ablauf und was Sie wissen müssen.
Lesezeit: 5 Min.
Wann wird eine Cannabis-MPU angeordnet?
Eine MPU wegen Cannabis wird angeordnet, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Seit der Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) am 1. April 2024 und dem neuen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum (§ 24a StVG, in Kraft seit 22. August 2024) haben sich die Voraussetzungen grundlegend geändert. Ein einmaliger Verstoß gegen den Grenzwert führt nicht mehr automatisch zur MPU. Stattdessen wird eine MPU in der Regel bei wiederholten Zuwiderhandlungen oder bei Anzeichen für eine fortgeschrittene Drogenproblematik angeordnet (§ 13a FeV). Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt weiterhin ein striktes Cannabisverbot am Steuer — hier kann bereits ein Wert ab 1,0 ng/ml Konseqünzen haben (§ 24c StVG).
Die neue Rechtslage nach dem KCanG 2024
Mit dem KCanG wurde der Cannabis-Besitz bis 25 Gramm für Erwachsene legalisiert. Im Straßenverkehr gilt seit dem 22. August 2024 der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum, der den bisherigen analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml ablöst. Laut der Expertenkommission entspricht 3,5 ng/ml einem Risiko vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol. Bei Überschreitung drohen: Erstverstoß 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot; beim zweiten Verstoß 1.000 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot. Wichtig: Der neue § 13a FeV orientiert sich an den Alkohol-Regelungen — erst bei wiederholter Auffälligkeit wird die MPU angeordnet. Ein generelles Alkoholverbot am Steuer gilt für alle Cannabiskonsumierenden, um Mischkonsum-Gefahren zu begegnen.
Das Trennvermögen als zentrales Kriterium
Das sogenannte Trennvermögen ist die Fähigkeit, zuverlässig zwischen dem Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr zu trennen. Die Fahrerlaubnisbehörden prüfen kritisch, ob Sie sicherstellen können, dass nach dem Konsum eine ausreichende Zeitspanne vergeht, bevor Sie sich ans Steuer setzen. Als grobe Orientierung: Gelegentliche Konsumenten erreichen nach etwa 3 bis 5 Stunden Werte unter 3,5 ng/ml, Experten empfehlen jedoch eine Wartezeit von mindestens 12 bis 24 Stunden. Bei regelmäßigem Konsum kann THC über Tage im Blut nachweisbar bleiben — hier ist eine Verkehrsteilnahme erst nach mehrwöchiger Abstinenz sicher möglich. Die Beurteilungskriterien unterscheiden zwischen den Hypothesen D3 (Drogengefährdung — gelegentlicher Konsum, oft 6 Monate Abstinenz) und D2 (fortgeschrittene Drogenproblematik — 12 bis 15 Monate Abstinenz).
Cannabis-MPU ohne Abstinenz — der Sonderfall D4
Die Beurteilungskriterien sehen mit der Hypothese D4 einen Sonderfall vor: Bei sehr gelegentlichem Cannabiskonsum ohne Hinweise auf eine Konsumproblematik kann unter Umständen auf einen Abstinenznachweis verzichtet werden. Die Hypothese besagt: 'Eine Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von THC kann auch bei gegebenenfalls fortbestehendem gelegentlichen Konsum von Cannabis zuverlässig vermieden werden.' Dies setzt jedoch voraus, dass Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie Konsum und Fahren zuverlässig trennen. Ein zweiter Sonderfall betrifft medizinisches Cannabis auf Rezept — hier gelten eigene Regelungen. Ob diese Ausnahmen auf Ihren Fall zutreffen, sollten Sie mit einem qualifizierten MPU-Berater besprechen.
Ablauf der Cannabis-MPU
Die Cannabis-MPU besteht wie jede MPU aus drei Teilen: der medizinischen Untersuchung (Blutbild, Urinprobe, körperliche Untersuchung), den Leistungstests (Reaktionsfähigkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit) und dem psychologischen Gespräch. Im Gespräch geht es um Ihr Konsumverhalten, die Umstände der Auffälligkeit, Ihre Einsicht in das Fehlverhalten, konkrete Verhaltensänderungen und Ihre Strategie zur Rückfallprävention. Der Gutachter prüft anhand der vier Beurteilungskriterien: Problemeinsicht, Verhaltensänderung, Stabilität und Rückfallprävention. Entscheidend ist, dass Ihre Darstellung konsistent und nachvollziehbar ist — auswendig gelernte Antworten erkennen erfahrene Gutachter sofort.
Quellen und weiterführende Informationen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 27. März 2024: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/ - ADAC: THC-Nachweisbarkeit und Wartezeiten: https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/wie-lange-ist-thc-nachweisbar/ - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), §§ 13, 13a, 14: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/ - Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung (BK 3.0), DGVP/DGVM - MPU-Akademie: Drogen-MPU Ablauf und Abstinenz: https://mpu-akademie.eu/drogen-mpu/
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, medizinische oder therapeutische Beratung.