Cannabis-Legalisierung und MPU (KCanG 2024)
Wie das Cannabisgesetz 2024 die MPU-Regeln verändert hat — neuer Grenzwert, neue Voraussetzungen.
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Was hat sich durch das KCanG geändert?
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) trat am 1. April 2024 in Kraft und brachte weitreichende Änderungen. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene wurde legalisiert. Im Straßenverkehr wurde mit § 44 KCanG die Grundlage für einen neuen THC-Grenzwert geschaffen: Seit dem 22. August 2024 gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum statt des bisherigen analytischen Grenzwerts von 1,0 ng/ml. Dieser Wert wurde von einer unabhängigen Expertenkommission empfohlen und entspricht laut deren Einschätzung einem Risiko vergleichbar mit 0,2 Promille Blutalkohol. Die Änderung betrifft § 24a Abs. 1a StVG — wer den Grenzwert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Neuer § 13a FeV — MPU-Anordnung bei Cannabis
Eine der wichtigsten Neuerungen ist der § 13a FeV, der die MPU-Anordnung bei Cannabis an die Systematik der Alkohol-Regelungen anpasst. Das bedeutet: Ein einmaliger Verstoß gegen den THC-Grenzwert führt nicht mehr automatisch zur MPU. Stattdessen wird die MPU erst bei wiederholten Auffälligkeiten oder bei Hinweisen auf eine fortgeschrittene Drogenproblematik angeordnet. Allerdings bleibt die Rechtslage komplex: Die Behörden können auch unterhalb des neuen Grenzwerts Zweifel an der Fahreignung haben, wenn Tatsachen auf regelmäßigen oder missbräuchlichen Konsum hindeuten. Einige Verwaltungsgerichte orientieren sich weiterhin am alten Grenzwert von 1,0 ng/ml — die Rechtsprechung ist noch nicht einheitlich.
Sonderregeln für Fahranfänger und Mischkonsum
Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer (§ 24c StVG) — ähnlich der Null-Promille-Regel für Alkohol. Bereits Werte ab 1,0 ng/ml können hier zu Konseqünzen führen, da die Trennungsfähigkeit in Frage gestellt wird. Zudem wurde ein generelles Alkoholverbot am Steuer für alle Cannabiskonsumierenden eingeführt, um die Gefahren des Mischkonsums zu adressieren. Das heißt: Wer Cannabis konsumiert hat und sich ans Steuer setzt, darf keinerlei Alkohol getrunken haben — unabhängig vom THC-Wert. Mischkonsum von Cannabis und Alkohol wird von den Behörden besonders kritisch bewertet und kann auch bei Ersttätern zu einer MPU-Anordnung führen.
Was bedeutet das für laufende MPU-Verfahren?
Wer bereits vor dem KCanG wegen Cannabis zur MPU aufgefordert wurde, profitiert grundsätzlich von der neuen Rechtslage — sofern das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Fahrerlaubnisbehörde muss die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigen. Allerdings ändert die Legalisierung nichts an bereits begonnenen Abstinenzprogrammen: Wenn ein Gutachter Abstinenz empfohlen hat, sollten Sie diese fortsetzen, da sie Ihre Glaubwürdigkeit unterstreicht. Die Tilgung von Einträgen aus dem Bundeszentralregister für Cannabis-Delikte nach dem alten BtMG regelt § 42 KCanG — bestimmte Altfälle können auf Antrag gelöscht werden. Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Konsumcannabisgesetz (KCanG) vom 27.03.2024, BGBl. 2024 I Nr. 109: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/ - Bundesrat Drucksache 297/1/24 — Stellungnahme zum THC-Grenzwert: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0201-0300/297-1-24.pdf - § 24a StVG, § 24c StVG, § 13a FeV - ADAC: THC-Grenzwert und Wartezeiten im Straßenverkehr
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, medizinische oder therapeutische Beratung.